Private Krankenversicherung | Wie finden Sie die richtige PKV

Wie finde ich die richtige PKV?

Legen Sie bei der Wahl der Private Krankenversicherung besonderen Wert auf:

  1. Wie lange ist die Gesellschaft im Markt tätig?
  2. Wieviele Tarifgenerationen gibt es bereits?
  3. Gibt es sogenannte Ködertarife, also verdächtig günstige Einstiegsmöglichkeiten ?
  4. Hat die Krankenversicherung Rückstellungen in vernünftiger Höhe gebildet ?
  5. Wie hoch sind die Verwaltungskosten ?

Kann mein Beitrag wegen eines neuen Krankheitsbildes erhöht werden?

Nein, das ist gesetzlich verboten. Nur Risikozuschläge für bestehende Krankheiten bei Vertragsabschluss sind erlaubt.

Soll ich eine Selbstbeteiligung abschließen?

Meist ist das sinnvoll, weil auf Grund wesentlich verringerter Verwaltungskosten die Versicherung Ihren Beitrag überproportional senken wird.

Können Leistungen gekürzt werden?

Nein, schließlich besitzen Sie einen rechtsgültigen Vertrag.

Innerhalb welcher Frist kann ich meine PKV kündigen?

Jederzeit ! In der Regel bedeutet dies, dass Sie drei Monate zum Ende des Kalender- oder Versicherungsjahres und bei jeder Beitragserhöhung kündigen können. Achtung: Beim Krankentagegeld gelten andere Regelungen.

Was mache ich als Senior in der Private Krankenversicherung?

Wer 65 Jahre oder älter ist und mindestens 10 Jahre vollversichert war, kann den seit einiger Zeit existierenden Standardtarif wählen.

Diesen hat der Gestzgeber vorgeschrieben, damit Rentner nicht überdimensionierte Beiträge zu bezahlen haben.

Was heisst Standardtarif?

Die Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Kassen. Aber Sie sind trotzdem Privatpatient und haben die freie Arztwahl!

Ein immer wichtigerer Vorteil. Und der Beitrag darf nicht höher angesetzt werden als in der gesetzlichen Versicherung. Zudem werden alle Altersrückstellungen voll angerechnet.

Müssen die Beiträge doch erhöht werden, trägt die Versicherungsgemeinschaft die Differenz.

Ist die PKV eigentlich sicher?

Die private Krankenversicherung ist sehr sicher, denn auch Sie unterliegt gesetzlichen Vorgaben und hält sich daran.

Das bedeutet vor allem: Die Versicherung kann mich nie kündigen, ausser ich habe bei Vertragsabschluss falsche Aussagen zu meinem Gesundheitszustand gemacht.

Altersrückstellungen werden gebildet, moderate Seniorentarife längst eingeführt.

Wer krank wird, zahlt deswegen keine höheren Tarife – es gibt keine Kranken und Nichtkrankengruppen. Beitragsreduzierungen sind jederzeit möglich, natürlich mit Einschränkungen in den Leistungen. Aber Sie sind immer gut versorgt !

Kinder in der Krankenversicherung

Wenn der privat krankenversicherte Elternteil über ein Einkommen von mehr als EUR 3.375,- (Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2002) monatlich verfügt und regelmäßig ein höheres Einkommen bezieht als das gesetzlich versicherte Elternteil, müssen die Kinder privat versichert werden.

Haben beide Eheleute ein eigenen Verdienst, und das o.g. trifft nicht zu, dann sieht die Situation für die Kinder wie folgt aus:

  • Beispiel 1: Der Ehemann verdient mehr. Die Ehefrau ist gesetzlich versichert. Sie verdient monatlich EUR 1.700,-. Ihr Mann gehört einer privaten Krankenversicherung an. Er erzielt monatliche Einkünfte von EUR 4.000,- .Das Gesamteinkommen des Mannes übersteigt sowohl EUR 3.375,- im Monat als auch das Einkommen seiner Frau. Die Frau hat deshalb für die Kinder keinen Anspruch auf Leistungen aus ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die Kinder müssen, sollen sie nicht ohne Krankenversicherungsschutz sein, privat versichert werden.
  • Beispiel 2: Die Ehefrau ist Mitglied der GKV, sie verdient EUR 1.700,- monatlich. Der Mann ist selbständig und privat versichert, sein monatliches Gesamteinkommen beträgt im Schnitt EUR 2.500,- EURO. Das Einkommen ist zwar höher als das seiner Frau, jedoch nicht höher als EUR 3.375,- monatlich. Die Kinder werden bei der Mutter versichert.
  • Beispiel 3: Der Ehemann ist freiwilliges GKV- Mitglied. Sein Einkommen beträgt EUR 3.500,-, die Ehefrau ist privat krankenversichert. Sie hat Einkünfte in Höhe von EUR 3.450,- monatlich. Das Gesamteinkommen der Frau übersteigt zwar EUR 3.375,- im Monat, jedoch nicht das Einkommen ihres Mannes. Die Kinder sind deshalb durch die Krankenkasse des Mannes versichert – obwohl das Familieneinkommen höher ist als das im Beispiel 1.

Die Pflegepflichtversicherung

Im Jahre 1995 hat der Gesetzgeber die Pflegepflichtversicherung für Krankenversicherte (Privat und Gesetzlich) eingeführt.

Die Pflegversicherung sollten Sie bei Ihrer Krankenversicherung abschließen. Im folgenden erhalten Sie einen Überblick zu den Leistungen, die Sie aus dieser Versicherung erwarten können.

Nur eines im voraus: Nur selten deckt eine Pflegeversicherung im Falle der Inanspruchnahme alle anfallenden Kosten, sie müssen mit einem Eigenanteil rechnen.

In der Regel ist die Pflegeversicherung für jeden obligatorisch, der krankenversichert ist. Als Pflichtversicherter in der GKV sind Sie an die Sozialen (gesetzlichen) Pflegeversicherer gebunden.

Sollten Sie freiwillig GKV-Versichert sein, können Sie wählen, ob sie der Sozialen Pflegeversicherung oder einer Privaten Pflegeversicherung beitreten.

Sollten Sie bei getrennten Versicherungsträgern Kranken- und Pflegeversicherung abschließen, müssen Sie nachweisen, dass Sie pflegeversichert sind.

Es ist aber sinnvoll, die Kranken- und Pflegeversicherung beim gleichen Unternehmen abzuschließen.

PKV-Versicherte müssen der privaten Pflegeversicherung beitreten oder den Nachweis über eine Pflegeversicherung führen, wenn sie stationäre Leistungen versichert haben (SGB XI, §23, Abs.1).

Sollten Sie nur ambulante oder Zahnleistungen versichert haben, fallen Sie nicht unter die Versicherungspflicht.

Sie setzt erst mit einer Absicherung des stationären Bereiches ein. Kinder sind über ihre Eltern beitragsfrei bis zum 18. Lebensjahr versichert. Wenn sie nicht erwerbstätig sind, verlängert sich die Frist bis zum 23. Lebensjahr, bei Schul- oder Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr.

Ehegatten von gesetzlich Versicherten, die kein eigenes Einkommen haben, sind wie in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.

Beiträge:

Der Beitrag in der Gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt 1,7% des Einkommens. Allerdings wurde hier eine Obergrenze festgelegt. Diese liegt im Jahre 2002 bei 55,48 EURO.

Die Private Pflegeversicherung erhebt altersabhängige Beiträge, die mit geringen Abweichungen bei den einzelnen Unternehmen identisch sind. Auch hier wurde eine Höchstgrenze festgelegt, diese liegt bei ca. 55,- EUR (geringfügige Unterschiede von wenigen EUR sind möglich).

Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung

Leistungsumfang der Pflegeversicherung

Die Leistungen sowohl der gesetzlichen als auch der privaten Pflegeversicherung entsprechen weitgehend gleich.

Tipps für Studenten Gesetzlich versichert als Student

Liegt das Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze, sind Sie bis zum 25. Lebensjahr bei Ihren Eltern oder dem Ehepartner beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert.

Anschließend müssen Sie sich mit einem eigenen Beitrag in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anmelden, wobei Sie unter den gesetzlichen Versicherern die freie Wahl haben.

Der Beitrag ist einheitlich festgelegt; achten Sie also auf die Leistungen der einzelnen Kassen. Nach spätestens 14 Semestern bzw. nach Beendigung des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird, endet die Versicherungspflicht. Danach können Sie sich selbstverständlich freiwillig versichern, allerdings mit einem höheren Beitrag.

Stellen Sie hierzu innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht einen Antrag.

Privat versichert als Student

Zu Beginn Ihres Studiums müssen Sie sich festlegen, ob Sie für die Dauer Ihres Studiums privat oder gesetzlich versichert sein möchten. Ihre Entscheidung gilt für das gesamte Studium.

Ganz ohne Versicherung geht es nicht; schließlich müssen Sie zu jedem Semester einen Versicherungsnachweis erbringen.

Wichtig für Kinder von Beamten!

Wenn ein Elternteil beamtet ist, sollten Sie dennoch vorsichtig sein mit einer privaten Krankenversicherung.

Zunächst erhalten Sie zwar 80 % Beihilfe zu Ihrer Krankenversicherung, jedoch nur bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Danach ist der Abschluss eines Vollkostentarifs Pflicht !

Wie komme ich zurück in die GKV

Sind Sie ersteinmal privat versichert, ist eine Rückkehr in die GKV schwierig, aber nicht ausgeschlossen. Am “leichtesten” wird es Ihnen gemacht, wenn Sie arbeitslos werden. Dann sind Sie automatisch wieder Mitglied der GKV.

Ähnlich verhält es sich, wenn Sie unter die Beitragsbemessungsgrenze “rutschen”, d.h. Sie verdienen auf Grund einer Einkommenseinbuße plötzlich weniger, als gesetzlich notwendig, um sich privat versichern zu dürfen.

Auch in diesem Fall versichert ihr Arbeitgeber Sie automatisch wieder in einer gesetzlichen Kasse. WICHTIG: Sie können mitbestimmen, in welcher gesetzlichen Kasse Sie versichert werden wollen, schließlich gibt es auch hier Beitragsunterschiede.

Ausserdem ist es prinzipiell möglich, sich in diesem Fall von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Diese Befreiung ist dann jedoch unwiderruflich und gilt ein Leben lang. Daher sollte diese Entscheidung gut bedacht werden.

Noch etwas

Um nach der Zurückstufung in die GKV auch bei einem höheren Verdienst freiwillig dort bleiben zu können, müssen Sie mindestens 12 Monate Pflichtmitglied in der GKV sein oder aber in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate dort versichert gewesen sein. Sind Sie älter als 55 Jahre, können Sie dauerhaft nur in die GKV zurückkehren, wenn Sie unmittelbar vorher fünf Jahre GKV-Patient und dort mindestens zweieinhalb Jahre pflichtversichert waren.

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