{"id":17,"date":"2022-04-18T13:59:28","date_gmt":"2022-04-18T13:59:28","guid":{"rendered":"https:\/\/wordpress-885108-3068515.cloudwaysapps.com\/de\/?p=17"},"modified":"2022-06-21T12:46:42","modified_gmt":"2022-06-21T12:46:42","slug":"private-krankenversicherung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/know-germany.de\/de\/private-krankenversicherung\/","title":{"rendered":"Private Krankenversicherung | Wie finden Sie die richtige PKV"},"content":{"rendered":"<h3>Wie finde ich die richtige PKV?<\/h3>\n<p>Legen Sie bei der Wahl der Private Krankenversicherung besonderen Wert auf:<\/p>\n<ol data-original-attrs=\"{&quot;style&quot;:&quot;&quot;}\">\n<li>Wie lange ist die Gesellschaft im Markt t\u00e4tig?<\/li>\n<li>Wieviele Tarifgenerationen gibt es bereits?<\/li>\n<li>Gibt es sogenannte K\u00f6dertarife, also verd\u00e4chtig g\u00fcnstige Einstiegsm\u00f6glichkeiten ?<\/li>\n<li>Hat die Krankenversicherung R\u00fcckstellungen in vern\u00fcnftiger H\u00f6he gebildet ?<\/li>\n<li>Wie hoch sind die Verwaltungskosten ?<\/li>\n<\/ol>\n<h3 data-original-attrs=\"{&quot;style&quot;:&quot;&quot;}\">Kann mein Beitrag wegen eines neuen Krankheitsbildes erh\u00f6ht werden?<\/h3>\n<p>Nein, das ist gesetzlich verboten. Nur Risikozuschl\u00e4ge f\u00fcr bestehende Krankheiten bei Vertragsabschluss sind erlaubt.<\/p>\n<h4 data-original-attrs=\"{&quot;style&quot;:&quot;&quot;}\">Soll ich eine Selbstbeteiligung abschlie\u00dfen?<\/h4>\n<p>Meist ist das sinnvoll, weil auf Grund wesentlich verringerter Verwaltungskosten die Versicherung Ihren Beitrag \u00fcberproportional senken wird.<\/p>\n<h4 data-original-attrs=\"{&quot;style&quot;:&quot;&quot;}\">K\u00f6nnen Leistungen gek\u00fcrzt werden?<\/h4>\n<p>Nein, schlie\u00dflich besitzen Sie einen rechtsg\u00fcltigen Vertrag.<\/p>\n<h4 data-original-attrs=\"{&quot;style&quot;:&quot;&quot;}\">Innerhalb welcher Frist kann ich meine PKV k\u00fcndigen?<\/h4>\n<p>Jederzeit ! In der Regel bedeutet dies, dass Sie drei Monate zum Ende des Kalender- oder Versicherungsjahres und bei jeder Beitragserh\u00f6hung k\u00fcndigen k\u00f6nnen. Achtung: Beim Krankentagegeld gelten andere Regelungen.<\/p>\n<h4 data-original-attrs=\"{&quot;style&quot;:&quot;&quot;}\">Was mache ich als Senior in der Private Krankenversicherung?<\/h4>\n<p>Wer 65 Jahre oder \u00e4lter ist und mindestens 10 Jahre vollversichert war, kann den seit einiger Zeit existierenden Standardtarif w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>Diesen hat der Gestzgeber vorgeschrieben, damit Rentner nicht \u00fcberdimensionierte Beitr\u00e4ge zu bezahlen haben.<\/p>\n<h4 data-original-attrs=\"{&quot;style&quot;:&quot;&quot;}\">Was heisst Standardtarif?<\/h4>\n<p>Die Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Kassen. Aber Sie sind trotzdem Privatpatient und haben die freie Arztwahl!<\/p>\n<p>Ein immer wichtigerer Vorteil. Und der Beitrag darf nicht h\u00f6her angesetzt werden als in der gesetzlichen Versicherung. Zudem werden alle Altersr\u00fcckstellungen voll angerechnet.<\/p>\n<p>M\u00fcssen die Beitr\u00e4ge doch erh\u00f6ht werden, tr\u00e4gt die Versicherungsgemeinschaft die Differenz.<\/p>\n<h4 data-original-attrs=\"{&quot;style&quot;:&quot;&quot;}\">Ist die PKV eigentlich sicher?<\/h4>\n<p>Die private Krankenversicherung ist sehr sicher, denn auch Sie unterliegt gesetzlichen Vorgaben und h\u00e4lt sich daran.<\/p>\n<p>Das bedeutet vor allem: Die Versicherung kann mich nie k\u00fcndigen, ausser ich habe bei Vertragsabschluss falsche Aussagen zu meinem Gesundheitszustand gemacht.<\/p>\n<p>Altersr\u00fcckstellungen werden gebildet, moderate Seniorentarife l\u00e4ngst eingef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Wer krank wird, zahlt deswegen keine h\u00f6heren Tarife &#8211; es gibt keine Kranken und Nichtkrankengruppen. Beitragsreduzierungen sind jederzeit m\u00f6glich, nat\u00fcrlich mit Einschr\u00e4nkungen in den Leistungen. Aber Sie sind immer gut versorgt !<\/p>\n<h3 data-original-attrs=\"{&quot;style&quot;:&quot;&quot;}\">Kinder in der Krankenversicherung<\/h3>\n<p>Wenn der privat krankenversicherte Elternteil \u00fcber ein Einkommen von mehr als EUR 3.375,- (Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2002) monatlich verf\u00fcgt und regelm\u00e4\u00dfig ein h\u00f6heres Einkommen bezieht als das gesetzlich versicherte Elternteil, m\u00fcssen die Kinder privat versichert werden.<\/p>\n<p>Haben beide Eheleute ein eigenen Verdienst, und das o.g. trifft nicht zu, dann sieht die Situation f\u00fcr die Kinder wie folgt aus:<\/p>\n<ul data-original-attrs=\"{&quot;style&quot;:&quot;&quot;}\">\n<li>Beispiel 1: Der Ehemann verdient mehr. Die Ehefrau ist gesetzlich versichert. Sie verdient monatlich EUR 1.700,-. Ihr Mann geh\u00f6rt einer privaten Krankenversicherung an. Er erzielt monatliche Eink\u00fcnfte von EUR 4.000,- .Das Gesamteinkommen des Mannes \u00fcbersteigt sowohl EUR 3.375,- im Monat als auch das Einkommen seiner Frau. Die Frau hat deshalb f\u00fcr die Kinder keinen Anspruch auf Leistungen aus ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die Kinder m\u00fcssen, sollen sie nicht ohne Krankenversicherungsschutz sein, privat versichert werden.<\/li>\n<li>Beispiel 2: Die Ehefrau ist Mitglied der GKV, sie verdient EUR 1.700,- monatlich. Der Mann ist selbst\u00e4ndig und privat versichert, sein monatliches Gesamteinkommen betr\u00e4gt im Schnitt EUR 2.500,- EURO. Das Einkommen ist zwar h\u00f6her als das seiner Frau, jedoch nicht h\u00f6her als EUR 3.375,- monatlich. Die Kinder werden bei der Mutter versichert.<\/li>\n<li>Beispiel 3: Der Ehemann ist freiwilliges GKV- Mitglied. Sein Einkommen betr\u00e4gt EUR 3.500,-, die Ehefrau ist privat krankenversichert. Sie hat Eink\u00fcnfte in H\u00f6he von EUR 3.450,- monatlich. Das Gesamteinkommen der Frau \u00fcbersteigt zwar EUR 3.375,- im Monat, jedoch nicht das Einkommen ihres Mannes. Die Kinder sind deshalb durch die Krankenkasse des Mannes versichert &#8211; obwohl das Familieneinkommen h\u00f6her ist als das im Beispiel 1.<\/li>\n<\/ul>\n<h3 data-original-attrs=\"{&quot;style&quot;:&quot;&quot;}\">Die Pflegepflichtversicherung<\/h3>\n<p>Im Jahre 1995 hat der Gesetzgeber die Pflegepflichtversicherung f\u00fcr Krankenversicherte (Privat und Gesetzlich) eingef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Die Pflegversicherung sollten Sie bei Ihrer Krankenversicherung abschlie\u00dfen. Im folgenden erhalten Sie einen \u00dcberblick zu den Leistungen, die Sie aus dieser Versicherung erwarten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Nur eines im voraus: Nur selten deckt eine Pflegeversicherung im Falle der Inanspruchnahme alle anfallenden Kosten, sie m\u00fcssen mit einem Eigenanteil rechnen.<\/p>\n<p>In der Regel ist die Pflegeversicherung f\u00fcr jeden obligatorisch, der krankenversichert ist. Als Pflichtversicherter in der GKV sind Sie an die Sozialen (gesetzlichen) Pflegeversicherer gebunden.<\/p>\n<p>Sollten Sie freiwillig GKV-Versichert sein, k\u00f6nnen Sie w\u00e4hlen, ob sie der Sozialen Pflegeversicherung oder einer Privaten Pflegeversicherung beitreten.<\/p>\n<p>Sollten Sie bei getrennten Versicherungstr\u00e4gern Kranken- und Pflegeversicherung abschlie\u00dfen, m\u00fcssen Sie nachweisen, dass Sie pflegeversichert sind.<\/p>\n<p>Es ist aber sinnvoll, die Kranken- und Pflegeversicherung beim gleichen Unternehmen abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>PKV-Versicherte m\u00fcssen der privaten Pflegeversicherung beitreten oder den Nachweis \u00fcber eine Pflegeversicherung f\u00fchren, wenn sie station\u00e4re Leistungen versichert haben (<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/sgb_11\/__23.html\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">SGB XI, \u00a723, Abs.1<\/a>).<\/p>\n<p>Sollten Sie nur ambulante oder Zahnleistungen versichert haben, fallen Sie nicht unter die Versicherungspflicht.<\/p>\n<p>Sie setzt erst mit einer Absicherung des station\u00e4ren Bereiches ein. Kinder sind \u00fcber ihre Eltern beitragsfrei bis zum 18. Lebensjahr versichert. Wenn sie nicht erwerbst\u00e4tig sind, verl\u00e4ngert sich die Frist bis zum 23. Lebensjahr, bei Schul- oder Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr.<\/p>\n<p>Ehegatten von gesetzlich Versicherten, die kein eigenes Einkommen haben, sind wie in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.<\/p>\n<h4><strong>Beitr\u00e4ge:<\/strong><\/h4>\n<p>Der Beitrag in der Gesetzlichen Pflegeversicherung betr\u00e4gt 1,7% des Einkommens. Allerdings wurde hier eine Obergrenze festgelegt. Diese liegt im Jahre 2002 bei 55,48 EURO.<\/p>\n<p>Die Private Pflegeversicherung erhebt altersabh\u00e4ngige Beitr\u00e4ge, die mit geringen Abweichungen bei den einzelnen Unternehmen identisch sind. Auch hier wurde eine H\u00f6chstgrenze festgelegt, diese liegt bei ca. 55,- EUR (geringf\u00fcgige Unterschiede von wenigen EUR sind m\u00f6glich).<\/p>\n<figure id=\"attachment_33\" aria-describedby=\"caption-attachment-33\" style=\"width: 640px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-33\" src=\"https:\/\/know-germany.de\/de\/wp-content\/uploads\/2022\/04\/Private-Krankenversicherung.jpg\" alt=\"Private Krankenversicherung\" width=\"640\" height=\"471\" srcset=\"https:\/\/know-germany.de\/de\/wp-content\/uploads\/2022\/04\/Private-Krankenversicherung.jpg 640w, https:\/\/know-germany.de\/de\/wp-content\/uploads\/2022\/04\/Private-Krankenversicherung-300x221.jpg 300w, https:\/\/know-germany.de\/de\/wp-content\/uploads\/2022\/04\/Private-Krankenversicherung-86x64.jpg 86w\" sizes=\"(max-width: 640px) 100vw, 640px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-33\" class=\"wp-caption-text\">Private Krankenversicherung<\/figcaption><\/figure>\n<h3 data-original-attrs=\"{&quot;style&quot;:&quot;&quot;}\">Leistungsumfang der Pflegeversicherung<\/h3>\n<p>Die Leistungen sowohl der gesetzlichen als auch der privaten Pflegeversicherung entsprechen weitgehend gleich.<\/p>\n<h3 data-original-attrs=\"{&quot;style&quot;:&quot;&quot;}\">Tipps f\u00fcr Studenten\u00a0Gesetzlich versichert als Student<\/h3>\n<p>Liegt das Einkommen unter der Geringf\u00fcgigkeitsgrenze, sind Sie bis zum 25. Lebensjahr bei Ihren Eltern oder dem Ehepartner beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert.<\/p>\n<p>Anschlie\u00dfend m\u00fcssen Sie sich mit einem eigenen Beitrag in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anmelden, wobei Sie unter den gesetzlichen Versicherern die freie Wahl haben.<\/p>\n<p>Der Beitrag ist einheitlich festgelegt; achten Sie also auf die Leistungen der einzelnen Kassen. Nach sp\u00e4testens 14 Semestern bzw. nach Beendigung des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird, endet die Versicherungspflicht. Danach k\u00f6nnen Sie sich selbstverst\u00e4ndlich freiwillig versichern, allerdings mit einem h\u00f6heren Beitrag.<\/p>\n<p>Stellen Sie hierzu innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht einen Antrag.<\/p>\n<h4 data-original-attrs=\"{&quot;style&quot;:&quot;&quot;}\">Privat versichert als Student<\/h4>\n<p>Zu Beginn Ihres Studiums m\u00fcssen Sie sich festlegen, ob Sie f\u00fcr die Dauer Ihres Studiums privat oder gesetzlich versichert sein m\u00f6chten. Ihre Entscheidung gilt f\u00fcr das gesamte Studium.<\/p>\n<p>Ganz ohne Versicherung geht es nicht; schlie\u00dflich m\u00fcssen Sie zu jedem Semester einen Versicherungsnachweis erbringen.<\/p>\n<h3 data-original-attrs=\"{&quot;style&quot;:&quot;&quot;}\">Wichtig f\u00fcr Kinder von Beamten!<\/h3>\n<p>Wenn ein Elternteil beamtet ist, sollten Sie dennoch vorsichtig sein mit einer privaten Krankenversicherung.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst erhalten Sie zwar 80 % Beihilfe zu Ihrer Krankenversicherung, jedoch nur bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Danach ist der Abschluss eines Vollkostentarifs Pflicht !<\/p>\n<h2 data-original-attrs=\"{&quot;style&quot;:&quot;&quot;}\">Wie komme ich zur\u00fcck in die GKV<\/h2>\n<p>Sind Sie ersteinmal privat versichert, ist eine R\u00fcckkehr in die GKV schwierig, aber nicht ausgeschlossen. Am &#8220;leichtesten&#8221; wird es Ihnen gemacht, wenn Sie arbeitslos werden. Dann sind Sie automatisch wieder Mitglied der GKV.<\/p>\n<p>\u00c4hnlich verh\u00e4lt es sich, wenn Sie unter die Beitragsbemessungsgrenze &#8220;rutschen&#8221;, d.h. Sie verdienen auf Grund einer Einkommenseinbu\u00dfe pl\u00f6tzlich weniger, als gesetzlich notwendig, um sich privat versichern zu d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Auch in diesem Fall versichert ihr Arbeitgeber Sie automatisch wieder in einer gesetzlichen Kasse. WICHTIG: Sie k\u00f6nnen mitbestimmen, in welcher gesetzlichen Kasse Sie versichert werden wollen, schlie\u00dflich gibt es auch hier Beitragsunterschiede.<\/p>\n<p>Ausserdem ist es prinzipiell m\u00f6glich, sich in diesem Fall von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Diese Befreiung ist dann jedoch unwiderruflich und gilt ein Leben lang. Daher sollte diese Entscheidung gut bedacht werden.<\/p>\n<p><strong>Noch etwas<\/strong><\/p>\n<p>Um nach der Zur\u00fcckstufung in die GKV auch bei einem h\u00f6heren Verdienst freiwillig dort bleiben zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen Sie mindestens 12 Monate Pflichtmitglied in der GKV sein oder aber in den letzten f\u00fcnf Jahren mindestens 24 Monate dort versichert gewesen sein. Sind Sie \u00e4lter als 55 Jahre, k\u00f6nnen Sie dauerhaft nur in die GKV zur\u00fcckkehren, wenn Sie unmittelbar vorher f\u00fcnf Jahre GKV-Patient und dort mindestens zweieinhalb Jahre pflichtversichert waren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie finde ich die richtige PKV? Legen Sie bei der Wahl der Private Krankenversicherung besonderen Wert auf: Wie lange ist die Gesellschaft im Markt t\u00e4tig? Wieviele Tarifgenerationen gibt es bereits? Gibt es sogenannte K\u00f6dertarife, also verd\u00e4chtig g\u00fcnstige Einstiegsm\u00f6glichkeiten ? 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